DienstleistungGemeinschaftliche Mittagsverpflegung

„Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung“ kann übernommen werden, wenn das Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten, gemeinschaftlich ausgegeben und auch gemeinschaftlich eingenommen wird. Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Wernig
Sachbearbeiter
09371 501-18709371 50179-191E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Die Voraussetzungen sind beispielsweise erfüllt, wenn das gruppenweise Mittagessen zum Konzept einer Ganztagsschule gehört, Schülerinnen und Schüler im Klassenverband zum Essen gehen oder eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe regelmäßig gemeinsam zum Mittagessen geht.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen unter 25 Jahren, sofern sie keine Ausbildungsvergütung beziehen sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung (beispielsweise Hort) besuchen oder Kinder, für die Kindertagespflege geleistet wird. Dies gilt jedoch nur, wenn gleichzeitig auch eine der anspruchsbegründenden Sozialleistungen bezogen wird.

Die Zahlung erfolgt im Regelfall nur direkt an den Anbieter, also in der Regel an die Schule, den Schulaufwandsträger oder den Betreiber der Mensa. Wie die Leistung erbracht wird, hängt wesentlich von der bestehenden Praxis an der jeweiligen Schule ab. 

Die Übernahme von Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Horten erfolgt über das Sachgebiet „Kinder, Jugend und Familie“, sofern von dort auch die Gesamtkosten dieser Betreuung bezahlt werden.

Andere Kosten als für die Mittagsverpflegung (etwa für Betreuung, insbesondere in Horten) können im Rahmen der Leistungen zur „Bildung und Teilhabe“ nicht übernommen werden. Dies kann aber - wie schon seither - im Rahmen der Jugendhilfe möglich sein.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung